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LG Bonn, 5 S 12/13: Miterbe muss getätigte Nachlassschulden bereits vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erstatten

Leitsatz: Ein Miterbe, der aus seinem Privatvermögen einen Nachlassgläubiger noch vor Teilung der Erbengemeinschaft befriedigt, kann bereits vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft die Erst

Landgericht Bonn, 5 S 12/13

Datum:                  16.10.2013
Gericht:                 Landgericht Bonn
Spruchkörper:       5. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart: Urteil
Aktenzeichen:       5 S 12/13
 
Vorinstanz:    Amtsgericht Bonn, 112 C 31/12
Schlagworte: Gesamtschuldnerausgleich unter Miterben vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Normen:        BGB § 426 Abs. 1, § 2058
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 17.12.2012 - 112 C 31/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

 

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.372,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2012 zu zahlen.

 

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin und der Beklagte zu je ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

 

Die Revision wird nicht zugelassen.