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Wir arbeiten als Rechtsanwälte in einer Bürogemeinschaft und bilden keine Sozietät

Bank- und Kreditrecht

Seit Jahren betreut Rechtsanwalt Piepenbrock Bankkunden bei der Wahrnehmung ihrer Interessen ihren Banken gegenüber

 

Fehler der Banken zum Nachteil ihrer Kunden treten immer wieder auf. Zwar können Fehler überall passieren - und natürlich nicht nur den Banken, sondern auch den Kunden.

 

Das Problem bei Fehlern der bzw. mit Banken liegt jedoch leider in der Regel in dem wirtschaftlichen und juristischen Ungleichgewicht der Beteiligten. Dem einzelnen Bankkunden steht eine finanzkräftige Bank mit einer eigenen Rechtsabteilung und/oder gut bezahlten und hochspezialisierten externen Rechtsanwälten gegenüber.

 

Die Rechtsmaterie ist oft so kompliziert und die Rechtsprechung dazu derart unüberschaubar, dass der Bankkunden seiner Bank hilflos gegenübersteht.

 

In wirtschaftlichen Krisensituationen kommt hinzu, dass der Kunde oft gar keine Chance hat, sich „auf Augenhöhe“ mit der Bank auseinander zusetzen, sondern wirtschaftlich gezwungen ist, nachzugeben.

 

Im Bank- und Kreditrecht betreuen er insbesondere die Fallgruppen

Kreditwiderruf  (Widerrufsjoker), Übersicherung, Sicherheitenfreigabe, unzulässige Bankgebühren, insbesondere bei Darlehensverträgen für Verbraucher und Unternehmen, Darlehensprobleme, Grundschulden, Rückforderung von zu viel verlangten Verzugszinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen, insbesondere bei Kreditkündigungen durch die Bank sowie die Begleitung von Vertragsanbahnungen und Vertragsabschlüssen mit der Bank, sei es zur privaten Baufinanzierung oder der Beschaffung von Unternehmenskrediten.

 

Zu  einzelnen Unterbereichen finden Sie über die linke Seitenleiste vertiefende Informationen.